Unfallarzt

Zulassung der Berufsgenossenschaften für Arbeitsunfälle

Schnell ist im Arbeitsalltag ein Unfall passiert. Nicht jeder Unfallbetroffene muss mit dem Sanitätswagen sofort ins Krankenhaus. Aber immer sollte ein Arbeitsunfall ärztlich angeklärt werden, um nicht eventuelle Ansprüche an die zuständige Berufsgenossenschaft (Gesetzl. Unfallversicherung) zu verlieren.

Die ersten Anlaufstellen nach Arbeitsunfällen sind die sogenannten Durchgangsärzte, auch Unfallärzte genannt. Sie behandeln die Patienten nicht dauerhaft, sondern nehmen die erste Diagnose und Versorgung vor und überweisen dann zur weiteren Behandlung an die entsprechenden Fachmediziner.

Frau Dr. Kristine Baran hat seit Oktober 2023 eine entsprechende Zulassung der BG und ist im Ärztehaus Mörlenbach als Durchgangsärztin für Arbeitsunfälle zuständig.

Die Behandlung erfolgt in der Allgemeinmedizinischen Praxis im 1. OG (Treppe oder Lift).

ÖFFNUNGSZEITEN FÜR UNFÄLLE

Werktags 8 – 18 Uhr

Was ist überhaupt ein »D-Arzt« oder »Durchgangsarzt«?

Ein Unfall- oder Durchgangsarzt übernimmt die Erstbehandlung von Arbeits- und Wegeunfällen. Die Abrechnung erfolgt nicht mit der Krankenkasse, sondern mit der Dt. gesetzl. Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und die gesetzl. Unfallkasse – auch private Pflegepersonen sind unabhängig vom Alter gesetzlich unfallversichert). Es sind weder Krankenschein noch eine Chipkarte erforderlich; für verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel fällt keine Zuzahlung an.

Dr. Kristine Baran

Dr. Kristine Baran

Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie

  • Studium der Humanmedizin an der Riga Stradins Universität, Lettland
  • Promotion an der Universität Heidelberg/Universitätsmedizin Mannheim
  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (Sächsische Landesärztekammer)
  • Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie (Sächsische Landesärztekammer)
  • 2023: Zusatzbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie

Hinweise für den Erstbesuch

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

N

Liste Ihrer Medikamente

Wenn möglich und zutreffend informieren Sie bitte über Namen und Dosierungen Ihrer Mendikamente, die Sie regemäßig oder sporadisch nehmen (müssen).

N

Versichertenkarte

Bei Unfällen wird keine Versichertenkarte benötigt.

N

Einverständniserklärung

Wir weisen Sie darauf hin, dass von den Patienten beim ersten Besuch eine Einverständiserklärung unterschrieben werden muss, damit wir medizinische Daten erfassen und aufbewahren dürfen. Dies ist zur Behandlung unbedingt erforderlich und geschieht im Einklang mit den gesetzlichen Regeln.

Telefon

(06 209) 272 1000

Öffnungszeiten Unfallarzt:

Werktags 8 – 18 Uhr

Anschrift

Allgemeinmedizin:

Ärztehaus Mörlenbach
Schmittgasse 14 A
69509 Mörlenbach