Vom 19. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 gilt in Deutschland wieder eine bundesweite Ausnahme für AU-Bescheinigungen. Hintergrund sind die steigenden SARS-COV2-Infektionen, weshalb eine Verlängerung der Regel nicht ausgeschlossen wird.

Bei einer Erkrankung der oberen Atemwege mit leichter Symptomatik können Patienten auf den Arztbesuch verzichten. Nach der telefonischen Anamnese können sie jedoch eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für bis zu 7 Kalendertage ausgestellt bekommen. Eine Verlängerung um weitere 7 Kalendertage ist einmalig möglich.

Patienten müssen bei uns anrufen und werden dann von unseren Ärzten genauestens befragt (Anamnese). Alternativ können sie risikofrei unsere Videosprechstunde wahrnehmen.

Auch bei Erkrankung eines Kindes können wir per Telefon die »Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes« ausstellen.